Amtliche Gebühren - Luhmann

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Amtliche Gebühren


  • Für die Leichenschau kann der Arzt zwischen 35,00 € und 200,00 € berechnen.

  • Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 € jede weitere 5,00 €.

  • Auch nicht vorgelegte und durch den Bestatter neu zu beschaffende Personenstandsurkunden, die als Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunden unabdingbar sind, wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Auszüge aus dem Familienbuch, sind gebührenpflichtig.

  • Die Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von der Bestattungspflicht bei Seebestattungen ist gebührenpflichtig.

  • Zur Überführung ins/aus dem Ausland ist ein gebührenpflichtiger Leichenpass erforderlich.

  • Hinzu kommen Friedhofs- und Kremationsgebühren.

 
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