Erd-Gartenstellen - Luhmann

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Erd-Gartenstellen

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Für Erd-Gartenstellen gelten im wesentlichen die gleichen Bedingungen wie für eine Erd-Einzelwahl- oder Erd-Doppelwahlstellen. Die Erd-Gartenstellen gelten als eine Grabeinheit und müssen daher bei Nachbelegung immer als Einheit betrachtet und für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist neu erworben werden.

Erd-Gartenstellen können von einem schmiedeeisernen Zaun mit Pforte, einer Hecke oder Ähnlichem umgeben sein. Diese Umfriedung umfaßt immer mehrere Grabstellen, die dadurch als eine Grabeinheit erkannt wird.

Es ist hier insbesondere darauf zu achten, daß bei jeder Nachbelegung die Pflanzen und ein eventuell aufgestellter Grabstein entfernt werden müssen. Die Pflege dieser Stellen muß für die Dauer der Belegung durch Angehörige oder einen Pflegeauftrag gewährleistet sein.

Bei Preisvergleichen der Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.



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