Erd-Reihenstellen - Luhmann

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Erd-Reihenstellen

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Werden der Reihe nach vergeben und können nicht ausgesucht werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Zubettung einer Urne ist nur im ersten Jahr auf Anfrage möglich.

Die Grabanlage wird als Flach- oder Hügelstelle gestaltet. Bei Flachstellen ist zu beachten, daß manche Friedhofsverwaltungen nur Pflanzstellen von einem Quadratmeter zulassen. Auf den Betrachter wirken diese Stellen wie Urnengrabstellen.

Eigene individuelle Bepflanzung ist erlaubt. Das Aufstellen von Gedenksteinen ist in begrenztem Umfang zulässig. Die Bestimmungen hierfür müssen bei der jeweiligen Verwaltung erfragt werden. Stellen dieser Art werden nicht von jedem Friedhof angeboten, im Bedarfsfall muß auf dem gewünschten Friedhof nachgefragt werden.

Die Kosten für die Belegung sind günstiger als bei Erdwahlstellen. Bei Preisvergleichen der Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.  



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