Feuerbestattung - Luhmann

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Feuerbestattung

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Der Leichnam wird nach der gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau durch den Amtsarzt in einem Krematorium mit dem Sarg eingeäschert. Die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit, vor der Einäscherung eine Sargfeier im Krematorium oder auf einem Friedhof zu veranlassen, oder sie entscheiden sich für eine Feier anlässlich der Urnenbeisetzung.

Erd- und Feuerbestattungen waren schon in der Bronze- und Eisenzeit üblich. Erst im Jahre 785 n.Chr. ist die Leichenverbrennung durch Karl den Großen unter "Androhung der Todesstrafe" verboten worden. Nachdem auf der Weltausstellung 1873 in Wien durch Friedrich Siemens der erste industriell gefertigte "Leichenverbrennungsofen" vorgestellt wurde, fand die Feuerbestattung ihre Verbreitung.


 
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