Sterbefall - Senioreneinrichtung - Luhmann

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Sterbefall - Senioreneinrichtung

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  • Die Verwaltung veranlaßt die Todesfeststellung.


  • Meist ist die umgehende Abholung eines Verstorbenen notwendig


  • Stellen Sie sicher, dass Ihre und die Telefonnummer des zu beauftragenden Bestatters in der Verwaltung bekannt sind.


  • Von einer "Vorzeitigen Regelung" (Bestattungsvorsorgevertrag) sollten Sie die Heimverwaltung schriftlich in Kenntnis setzen.


  • Teilen Sie der Verwaltung und Ihrem Bestatter die Abwesenheit Ihrer Angehörigen (Urlaub etc,) mit.


  • Ihr Bestatter ist jederzeit , auch nachts erreichbar.


  • Hinterbliebene haben immer die freie Wahl des Bestattungsinstitutes.


  • Sollte die Abholung Ihres Angehörigen aus irgendeinem - von Ihnen nicht zu verantwortenden - Grund von einem anderen Bestatter durchgeführt worden sein, sind Sie in keinem Fall an diesen Bestatter gebunden und können den Auftrag frei vergeben.


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