Vorsorge - Luhmann

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Einen Bestattungsvorsorgevertrag schließt man für sich zu Lebzeiten ab, um all die Dinge, die für die eigene Bestattung nötig sind, schriftlich festzulegen. So kann man individuelle Wünsche sichern und die Hinterbliebenen von Verantwortung entlasten.

Gerade wenn keine Verwandten vorhanden sind oder kein Kontakt zu ihnen besteht, ist es ratsam, einen Vorsorgevertrag mit dem Bestattungsinstitut seines Vertrauens zu schließen, diesen finanziell abzusichern und die nähere Umgebung (Freunde und Bekannte, Nachbarn, den Hausarzt, Hilfs- und Pflegedienste) von seiner Existenz in Kenntnis zu setzen.

In einen Vorsorgevertrag sind die einzelnen Lieferungen und Leistungen zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen aufzunehmen, was sich auch auf eventuelle Fremdleistungen und amtliche Gebühren bezieht. Es ist darauf hinzuweisen, daß sich die vereinbarten Preise gemäß der Preissteigerungsrate verändern werden, bzw. ob und zu welchen Bedingungen auf welche Lieferungen und Leistungen eine Preisgarantie gewährt wird.

Anhänge zu Vorsorgeverträgen können eine spätere Haushaltsauflösung, Haustierversorgung, Errichtung eines Grabsteines und oder Grabpflege umfassen.

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